Antrag zur Problematik von Wartepatienten
Die viel genannte Problematik zur Abbildung von Wartepatienten wurde in der SwissDRG-Kommission aufgenommen.
Grundlage
Wartepatienten können nicht über SwissDRG abgebildet und müssen mit anderen Tarifen verrechnet werden. Meist erfolgt dies über die Pflegetarife, die maximal nur rund 32% der Kosten in den Spitälern abdeckt. Die zusätzliche Belastung der Spitäler durch intensives Austrittsmanagement, Organisation und Administration durch fehlende Nachfolgestrukturen (zB Betten in Pflegeheimen oder Rehabilitation) werden ungenügend wahrgenommen und werden nicht entlöhnt. Es gibt keine ausreichenden gesetzlichen Regelungen, die eine kostendeckende Finanzierung in den Spitälern gewährleistet.
Die AIM ist mit dem multimorbiden Patientengut ist mit dieser Problematik besonders belastet, weshalb die SGAIM nach einer übergeordneten, schweizweiten Lösung sucht.
Antrag an die Arbeitsgruppe Falldefinition der SwissDRG
Der Antrag anbei wurde an die AG Falldefinition im Dezember 2023 gestellt, um die Kantone, die gesetzlich verpflichtet sind, genügend Nachfolgestrukturen zu gewährleisten, in die Pflicht zu nehmen.
Da die Abrechnung sich auf eine Gesetzesklausel bezieht, in der jedes Spital eigene Verträge mit dem jeweilig zuständigen Kanton formulieren kann, deklariert sich diese AG als nicht zuständig. Sie empfiehlt jedem Spital, Kontakt mit dem Kanton aufzunehmen.
Wie weiter?
Die SGAIM ist aktuell im ständigen Austausch mit weiteren Parteien. H+, der Verbund der Schweizer Spitäler, plant, ein Projekt zu diesem Thema aufzugleisen, bei dem die SGAIM unterstützend zur Verfügung steht. Der Fokus auf einer schweizweiten Lösung, die die Spitäler entlastet, wird weiterhin verfolgt. Zwischenzeitlich steht es den Spitälern frei, bei vorhandenen Kapazitäten Kontakt mit Ihren Kantonen zu suchen.