Ich werde pensioniert und gebe meine Berufstätigkeit auf. Muss ich bei der SGAIM austreten?
Die SGAIM dankt Ihnen für Ihre langjährige Mitgliedschaft und Ihre bisherige Treue zur Fachgesellschaft.
Wir laden Sie gerne ein, der SGAIM auch nach Ihrer Pensionierung als ausserordentliches Mitglied verbunden zu bleiben.
Der reduzierte Mitgliederbeitrag beträgt 175 Franken pro Jahr (statt 350 Franken für ordentliche, berufstätige Mitglieder).
Als ausserordentliches Mitglied profieren Sie von Dienstleistungen und Rabatten für Mitglieder. Ausserordentliche Mitglieder verfügen aber über kein aktives und passives Stimm- und Wahlrecht.
Bei einem Austritt aus der SGAIM, stellen wir Ihnen für das laufende Jahr eine Rechnung pro rata des ordentlichen Jahresbeitrags aus.