Ambulante Qualitätsaktivitäten sichtbar machen
Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich sind ab April 2022 gesetzlich zu transparenten Qualitätsmessungen und Qualitätsentwicklungsmassnahmen verpflichtet. Dies sieht eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes KVG zur Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit vor (Art. 58a KVG), die am 1. April 2021 in Kraft getreten ist. Neu müssen die Verbände der Leistungserbringer und der Versicherer in nationalen Qualitätsverträgen regeln, wie Massnahmen zur Qualitätsentwicklung und Qualitätsmessungen umgesetzt und veröffentlicht werden. Die FMH und die Versicherer sind daran, für den praxis-ambulanten Bereich die entsprechenden vertraglichen und konzeptionellen Grundlagen zu erarbeiten.
In einem Pilotprojekt der Schweizerischen Akademie für Qualität in der Medizin (SAQM) der FMH zusammen mit santésuisse und curafutura haben die SGAIM und fünf andere Pilot-Fachgesellschaften 2020 eine Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben erprobt.
Die Qualitätskommission der SGAIM und Vertreter von mfe haben versuchsweise die vier folgenden Qualitätsmassnahmen definiert:
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Teilnahme an Qualitätszirkeln
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Anwendung Smarter-Medicine-Top-5-Liste
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Hygienekonzept
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Critical Incidence Reporting System CIRS
Wie die SGAIM-Mitglieder die Qualitätsaktivitäten anwenden, wurde in einer Befragung im Frühsommer 2020 erhoben und im Herbst 2020 stichprobehalber überprüft. 49 Prozent der ambulant tätigen SGAIM-Mitglieder haben ihre Angaben auf www.myfmh.ch eingetragen – im Vergleich mit den anderen Fachgesellschaften die höchste Teilnahmequote. Das Resultat der Befragung ist sehr erfreulich: 75 Prozent der befragten SGAIM-Mitglieder setzen drei oder sogar alle vier Qualitätsaktivitäten um. Die Angaben der teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte wurden im Dezember 2020 auf www.doctorfmh.ch publiziert.
Alle Ärztinnen und Ärzte haben nun die Möglichkeit, ihre Angaben zu Qualitätsaktivitäten auf www.myfmh.ch anzupassen oder neu einzutragen (Erfassung unter www.myfmh.ch > Informationsplattform der FMH > Personalien > Qualitätsaktivitäten).
Nehmen Sie die Gelegenheit wahr, Ihre Qualitätsarbeit im Alltag sichtbar zu machen!
Die vier Qualitätsaktivitäten der SGAIM
1. Teilnahme an Qualitätszirkeln
Aktive Teilnahme an Qualitätszirkeln gemäss den Charakteristika der Interessensvereinigung "Forum für Qualitätszirkel"
2. Anwendung Smarter-Medicine-Top-5-Liste
Anwendung der Top-5-Liste der fünf zu vermeidenden Interventionen im ambulanten Bereich.
3. Hygienekonzept
Das Praxisteam setzt gemäss einem Hygienekonzept händehygienische Massnahmen um und führt regelmässige Trainings durch.
4. Critical Incidence Reporting System CIRS
Teilnahme an einem CIRS-Meldesystem und CIRS-Diskussionsgefäss
» Weitere Informationen und Kriterien
Pilotprojekt FMH / Versicherer: Schlussbericht
Die FMH und die Versicherer haben im Rahmen der «Arbeitsgruppe Qualität FMH/Versicherer» 2019 das Pilotprojekt «Veröffentlichung der Qualitätsaktivitäten der ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte» lanciert. Mit dem Pilotprojekt hat die Arbeitsgruppe die Grundlage für jene Qualitätsverträge geschaffen, welche die Verbände der Leistungserbringer und jene der Versicherer gemäss den vom Parlament beschlossenen Änderungen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung abschliessen müssen (Art. 58a des KVG). Die detaillierte Auswertung des Pilotprojekts finden Sie im Schlussbericht.
Die » Qualitätskommission der SGAIM hat sich unter der Leitung von Prof. Dr. med. et. phil. Maria Wertli und zusammen mit mfe im Rahmen dieses Pilotprojektes engagiert.
Berichterstattung in der Schweizerischen Ärztezeitung (2021/05)
Bis am 1. April 2022 müssen die Verbände der Leistungserbringer und der Versicherer nationale Qualitätsverträge erarbeiten. Eine mögliche Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgabe im (praxis-)ambulanten Bereich wurde mit einem Ende 2020 abgeschlossenen Pilotprojekt erprobt. Die Erfahrungen daraus werden nun in die Vertrags- und Konzeptarbeiten einfliessen.
Berichterstattung in der Schweizerischen Ärztezeitung (2021/03)
Aufgrund der Revision von Artikel 58 KVG sind Ärztinnen und Ärzte ab 2022 gesetzlich verpflichtet, Massnahmen zur Qualitätsentwicklung umzusetzen und Qualitätsmessungen zu veröffentlichen. Die Rahmenbedingungen sollen gemeinsam von den Verbänden der Leistungserbringer und den Verbänden der Versicherer in Qualitätsverträgen geregelt werden.
Berichterstattung in "Primary and Hospital Care" (2021/01)
Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich sind ab 2022 gesetzlich verpflichtet, Qualitätsmassnahmen umzusetzen und Qualitätsmessungen zu veröffentlichen. Die SGAIM hat im Rahmen eines Pilotprojekts zusammen mit der FMH und den Versicherern 2020 versuchsweise vier Qualitätsaktivitäten (Teilnahme an Qualitätszirkeln, Anwendung Smarter-Medicine-Top-5-Liste, Hygienekonzept, Critical Incidence Reporting System CIRS) definiert und ihre ambulanten Mitglieder zu deren Umsetzung in der Praxis befragt.
Berichterstattung in der Schweizerischen Ärztezeitung (2020/12)
Aufgrund der Revision von Art. 58 KVG sind Ärztinnen und Ärzte ab 2022 gesetzlich verpflichtet, Qualitätsmassnahmen umzusetzen und Qualitätsmessungen zu veröffentlichen. Die Rahmenbedingungen sollen gemeinsam von den Verbänden der Leistungserbringer und Verbänden der Versicherer in Qualitätsverträgen geregelt werden. Die SAQM/FMH zeigt nun gemeinsam mit santésuisse und curafutura in einem Pilotprojekt auf, wie eine mögliche Umsetzung gelingen kann.
Berichterstattung in "Primary and Hospital Care" (2020/05)
Erfahren Sie im Artikel mehr über die Qualitätsmassnahmen, die ein Pilotprojekt von FMH und Versicherern mit Beteiligung der Qualitätskommission der SGAIM und Vertretern von mfe hinsichtlich der vom Parlament beschlossenen Revision des Krankenversicherungsgesetzes KVG zur Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit, ausgearbeitet haben.