Fähigkeitsausweise
Empfehlungen für Rezertifizierungs-Fortbildungen für ausgewählte Fähigkeitsausweise
Die Fortbildungskommission der SGAIM hat ein strukturiertes und ausbaufähiges Fortbildungs-Portfeuille für Rezertifizierungs-Fortbildungen für ausgewählte Fähigkeitsausweise zusammengestellt.
Anbieter von weiteren Fortbildungen in diesen Bereichen können sich gerne bei der Geschäftsstelle der SGAIM melden (credits[at]sgaim.ch).
1. Röntgenaufnahmen im niedrigen und mittleren Dosisbereich
Inhaberinnen und Inhaber dieses Fähigkeitsausweises müssen sich mindestens alle 5 Jahre im Strahlenschutz fortbilden (4 Unterrichtseinheiten zu mindestens 45 Minuten).
Die Träger des Fähigkeitsausweises dokumentieren ihre Strahlenschutzfortbildung auf der Fortbildungsplattform des SIWF.
Fortbildungen – von der SGAIM empfohlen:
Mit Credits AIM:
• SGAIM Frühjahrs- und Herbstkongress, Fortbildungseinheiten zum Strahlenschutz
• KHM Kollegium für Hausarztmedizin Kongress, Fortbildungseinheit zum Strahlenschutz
Mit erweiterten Credits:
• E-Learning ccm-Campus (empfohlen von der Schweizerischen Gesellschaft für Radiologie)
Ohne Credits AIM
• Kurs «Fortbildung für Ärzt/innen im Bereich Röntgenaufnahmen» des Paul-Scherrer-Instituts (Halbtag à 4 Lektionen)
Weitere Informationen:
• Fähigkeitsprogramm «Röntgenaufnahmen im niedrigen und mittleren Dosisbereich (KHM) (Ziffer 7 «Fortbildung»)
• Information SIWF zur Strahlenschutzverordnung (StSV)
• Information BAG «Fortbildung in Strahlenschutz»
2. Praxislabor
Die regelmässige erfolgreiche Teilnahme an der externen Qualitätskontrolle entspricht einer Rezertifizierung. Trägers des Fähigkeitsausweises müssen sich hierzu bei einem der anerkannten Qualitätssicherungszentren für die externe Qualitätskontrolle in Form von Ringversuchen anmelden:
• Interregionale Blutspende IRB SRK AG
• Schweizerisches Zentrum für Qualitätskontrolle CSCQ
• Verein für medizinische Qualitätskontrolle Zürich MQzh
Weitere Informationen:
• Fähigkeitsprogramm «Praxislabor (KHM)» (Ziffer 6 «Qualitätssicherung, Fortbildung und Rezertifizierung»)
• Schweizerischer Verein für Qualitätsentwicklung im medizinischen Laboratorium QUALAB
• Schweizerische Union für Labormedizin
• Informationen der FHM
3. Verkehrsmedizin
Ärztinnen und Ärzte mit der Ausbildung für Fahreignungsabklärungen müssen der kantonalen Behörde alle fünf Jahre bestätigen, dass ihr Wissen auf dem neusten Stand ist:
• Ärzte Stufe 1: Selbstdeklaration oder Besuch einer 4-stündigen verkehrsmedizinischen Fortbildung
• Ärzte Stufe 2 und 3: mindestens 4-stündige verkehrsmedizinische Fortbildung oder Erwerb höhere Stufe
Fortbildungen, von der SGAIM empfohlen:
In der Regel mit Credits AIM (siehe einzelne Fortbildung):
• Refresher-Kurse des Verkehrsmedizinischen Fortbildungszentrums für Fahreignungsbegutachtung der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtsmedizin (SGRM)
Weitere Informationen:
Kontakt
SGAIM-Mitglieder erhalten kostenlos ausführliche und individuelle Beratung zu all ihren Fragen rund um die Fortbildung.
Geschäftsstelle SGAIM
Bereich Qualität, Weiter- und Fortbildung
Tel. +41 31 370 40 01
credits[at]sgaim.ch
Mo - Do: 09.00 - 12.00 Uhr | 13.30 - 16.00 Uhr
Fr: 09.00 - 12.00 Uhr