13 - Neues für 2025
Mit dem neuen jährlichen Versionswechsel[1] zeigen sich auch in diesem Jahr Veränderungen in der Handhabung der stationären Abbildungen. Hier werden die klinisch relevanten und interessanten Punkte erwähnt. Bei neuen Möglichkeiten zur Spezifizierung helfen Sie, die medizinische Dokumentation mit diesen Informationen aktuell zu halten, damit die medizinische Kodierung so genau wie möglich abbilden kann.
Datenerfassung
Die bisherigen Grundlagen für die stationäre Abrechnung bestand aus der medizinischen Kodierung, welche man zusammengefasst im BfS[2]-Datensatz fand, und die dazugehörigen Kosten pro Fall, welche zusammenfassend im KTR[3]-Datensatz waren. Ab 2025 wirkt die Gesetzesänderung zur Erhebung Spitalstationäre Gesundheitsversorgung (SpiGes), die die Statistikgrundlagen der Schweizer Krankenhäuser beinhaltet. Der SpiGes-Datensatz fasst BfS- und KTR-Daten zusammen, so dass nur ein Datensatz für die Datengrundlagen der Spitäler generiert wird.
Folgende Änderungen gehen mit dem SpiGes-Datensatz einher:
Aufhebung Hauptprozedur. Es gibt nur noch Prozeduren
- Aufhebung Zusatz zur Hauptdiagnose. Es gibt nur noch Haupt- und Nebendiagnosen
- Erfassung des Operateurs (kantonal geregelt)
- Erfassung POAs[4] (kantonal geregelt)
- Fall-Identifikationsnummer ist neu AHV-Nummer
Kodierhandbuch
Kodierung von D63 akute Blutungsanämie: Der Nachweis eines pathologischen Hämoglobinwertes allein rechtfertigt nicht die Kodierung einer Anämie. Auch die alleinigen Kontrollen des abnormen Hämoglobinwertes, das Einkreuzen von Blutkonserven, das Verabreichen von Eisenprodukten (oral und i.v.) oder die Verwendung von Cell Saver, genügen nicht. Die Kodierung darf dann erfolgen, wenn mindestens eine der folgenden weiterführenden diagnostischen Abklärungen oder therapeutischen Konsequenzen ersichtlich ist:
- Suche nach einer Blutungsquelle (z.B. Gastroskopie)
- Spezialanalysen wie z. B. gezielte Bestimmung der Gerinnungsfaktoren oder Analyse der Thrombozytenfunktion mittels Plättchenaggregation und/oder Immunphänotypisierung
- Gabe von Erythropoetin
- Transfusion von Blutprodukten
- Stillung einer Blutung
Die Abbildung der Lungenembolie in der Kodierung war bisher vielfach unklar, da die Therapie der akuten Phase oft in eine längerdauernde Prophylaxentherapie übergeht, oder die Zeit der erhöhten Antikoagulation je nach Präparat stark variiert. DRG-relevant ist nur die Kodierung der akuten Phase. Die akute Lungenembolie wird nun in den ersten 28 Tagen generell als akut kodiert, danach gilt die chronische Abbildung mit Z86.7 Krankheiten des Kreislaufsystems in der Eigenanamnese (nicht DRG-relevant).
Sepsis und septischer Schock kann und soll man nun mit einer zusätzlichen Angabe, ob diese nosokomial oder nicht-nosokomial sind, versehen.
Pneumonien soll man angeben mit dem Beginn der Krankheit (vor Spitalaufenthalt, bis 48h nach der Spitalaufnahme, oder während des Spitalaufenthaltes / nosokomial).
ARDS bei Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern sollten mit einem Stadium (mild, moderat, schwer) versehen werden.
HIV sollte nach der CDC-Klassifikation angegeben werden. Die Laborkategorie ist nach dem aktuellen Spitalaufenthalt anzugeben (<200, 200-499, >500 CD4-Lymphozyten). Zudem soll die aktuelle klinische Kategorie A – C angegeben werden. Diese Regel ist nicht neu, aber präzisiert und aktualisiert worden.
Bei Palliativbehandlungen von onkologischen Patienten werden Carcinoma in situ nur kodiert, wenn diese noch vorhanden sind. Daher ist es wichtig, das aktuelle Vorhandensein von Tumoren richtig zu dokumentieren.
Karzinome können als akut resp. vorhanden kodiert werden (somit vielfach DRG-relevant), wenn die Angabe zu bestehenden Hormontherapien vorhanden ist, z.B. bei Mamma-Ca nach Mastektomie unter Tamoxifen, Aromatasehemmer oder GnRH-Analoga.
Ob ein Diabetes mellitus entgleist ist oder nicht, wird nicht anhand eines einmaligen Laborwertes oder Wert bei Eintritt definiert, sondern anhand der Richtlinien der Fachgesellschaft für Endokrinologie und Diabetologie definiert – generell in Kenntnis des gesamten Behandlungsverlaufs (retrospektiv):
- Rezidivierende Hypoglykämien unter 3 mmol/l mit Symptomen, mit dreimal tgl Blutzucker (BZ)-Kontrollen und Therapieanpassung
oder
- stark schwankende BZ-Werte (Diff. mind. 5 mmol/l) mit dreimal tgl BZ-Kontrollen und Therapieanpassung oder
- deutlich überhöhtes HBA1c (> 9%) während der letzten 3 Mo und dreimal tgl BZ-Kontrollen und/oder
- mindestens dreimal Werte > 15 mmol/l mit mehrfacher Therapieanpassung
- bei Werten < 15 mmol/l aber aufwändigem Management mit an mehreren Tagen mehr als dreimal tgl. BZ und dokumentiertem Nachspritzen
Der Schweregrad einer Hypoglykämie oder das Vorliegen einer Hypoglykämiewahrnehmungs-störung kann neu auch kodiert werden, siehe neue ICD-10-Kodes unten.
Paraplegien und Tetraplegien können neu korrekt spezifisch verschlüsselt werden auch ohne spinale Schädigungen, wie beispielsweise beim Guillain-Barré-Syndrom. Somit kann zwischen spastischer und schlaffer wie auch kompletter und inkompletter Querschnittslähmung unterschieden werden, wenn diese Angaben in den medizinischen Dokumenten ersichtlich sind.
Das Beatmungskapitel wurde komplett neu geschrieben, aber die inhaltlichen Regeln sind an sich dieselben geblieben. Weaning wird nicht mehr speziell erwähnt oder abgebildet.
Eine Dyspnoe ohne BGA-Veränderung darf nicht als akute respiratorische Insuffizienz deklariert werden.
Ein Barthel-Index muss innerhalb von 5 Tagen wiederholt werden, und dann der höchste Punktwert zu verschlüsseln[5]. Die Erfassung des Barthel-Index innerhalb von 3 bis spätestens 5 Tagen wiederholt werden. Es ist der höchste Punktwert zu verschlüsseln. Bei einer Aufenthaltsdauer von unter 3 Tagen wird der Barthel-Index nicht kodiert. Dieser ist bei Komplexbehandlungen und nephrologischen Erkrankungen DRG-relevant.
ICD-10 Version 2024[6]
Mit der neuen Version 2024 gibt es im Vergleich zur letztjährig gültigen Version 2022 neue ICD-10-Codes. Dies kann interessant sein für künftige Auswertungen oder Möglichkeiten für eine aktuelle oder künftige DRG-Relevanz. Die detaillierten Codes sind im Anhang I ersichtlich.
- Sepsis: Einführung neuer Codes, um Sepsis durch Viren, Pilze und Protozoen spezifischer kodieren zu können.
Beispiele: Sepsis durch Aspergillus, Blastomyces, Coccidoides, Cryptococcus, Histoplasma capsulatum, Mucorales, Paracoccidoides, Pilze, Protozoen, Sporthrik, Viren.
Aufnahme in CCL-Matrix: ja
Sowie zusätzlich Einführung neuer Zusatz-Codes, um den zeitlichen Bezug einer Sepsis zur stationären Krankenhausaufnahme spezifisch kodieren zu können. Neu ist die Unterscheidung von nosokomialer und nicht-nosokomialer Sepsis und Schock möglich.
Aufnahme in CCL-Matrix: nein
- Diabetes mellitus: Einführung neuer Zusatz-Codes zur spezifischen Kodierung einer Insulinresistenz bei Diabetes mellitus, Typ 1, bei Personen von 18 Jahren und älter.
Hypoglykämie: Einführung neuer sekundärer Schlüsselnummern zur spezifischen Kodierung des Schweregrades einer Hypoglykämie und des Vorliegens einer Hypoglykämiewahrnehmungsstörung bei Diabetes mellitus, beispielsweise schwere Hypoglykämie ohne Koma, Hypoglykämisches Koma, Hypoglykämiewahrnehmungsstörung oder Insulinresistenz bei DM Typ I.
Aufnahme in CCL-Matrix: nein
- Demenz: Einführung neuer Zusatz-Codes (Symptomspezifikatoren) in Anlehnung an die ICD-11, um vorliegende psychische und Verhaltensstörungen bei Demenz spezifisch kodieren zu können. Neu können folgende Symptome abgebildet werden: Psychosen, Affektive Symptome, Angstsymptome, Apathie, Agitation oder Aggression, Enthemmung und Wanderverhalten.
Aufnahme in CCL-Matrix: nein
Anmerkung: die unspezifische F03 Demenz, nicht näher bezeichnet, ist weiterhin nicht in der CCL-Matrix
- Asthma bronchiale: Einführung neuer 5-Steller, um den Kontrollstatus und Schweregrad des Asthmas bronchiale spezifisch kodieren zu können.
neu kann man das allergische, nicht-allergische und Misch-Asthma mit der Information der Kontrollierbarkeit und ob es als schwer bezeichnet ist, angeben.
Aufnahme in CCL-Matrix: nein
- Akutes Atemnotsyndrom: Einführung neuer 5-Steller, um das akute Atemnotsyndrom bei Kindern und Jugendlichen spezifisch kodieren zu können. Die Schweregrade mild, moderat und schwer können nun auch beim ARDS der Kinder angegeben werden.
Aufnahme in CCL-Matrix: ja
- Myokardinfarkt: Einführung neuer 5-Steller, um eine Differenzierung von akuten subendokardialen Myokardinfarkten in Typ-1- und Typ-2-Infarkte gemäß Ätiologie vornehmen zu können.
Aufnahme in CCL-Matrix: ja
- Pulmonale Hypertonie: Einführung neuer 5-Steller, um eine leitliniengerechte Differenzierung der pulmonalen Hypertonie vornehmen zu können. Die IPAH, HPAH, APAH, DPAH und PVOD sind nun abbildbar[7]. Weiter können kyphoskoliotische Herzkrankheiten und pulmonale Hypertonie assoziiert mit chronischen Erkrankungen (Thrombembolie, Linksherzerkrankung, Lungenkrankheit und Hypoxie) separat abgebildet werden.
Aufnahme in CCL-Matrix: teils (siehe mehr Infos im Anhang)
- Autoimmunhämolytische Anämien und Krankheiten wie Kälteagglutininkrankheit (CAD) oder -Syndrom (CAS) kann neu abgebildet werden (D59)
- Mehrere Lungenkrankheiten kann man nun mit oder ohne Exazerbation angeben (Pneumokoniosen durch Asbest, allergische Alveolitis, sonstige interstitielle Lungenkrankheiten)
- Ein Pyothorax mit Fistel kann man neu spezifizieren (mit Lungenparenchym-Fistel, zu Bronchus oder Trachea, ösophageal, pleurokutan, etc. J86.-)
- Die Ösophagitis kann neu spezifiziert werden: eosinophil, radiogen, mit Abszess oder Erosion, durch chemische Substanzen, peptisch (K20.-, K21.-)
- Die Pankreatitis kann neu spezifiziert werden (autoimmun, hereditär, genetisch bedingt, chronisch, etc. K86.1-)
- Das akute Nierenversagen Stadium 1 muss zum Zeitpunkt der Messung ein angepasster Hydratationszustand vorhanden sein. bei Stadium 2 und 3 sowie bei Zuständen der Hyperhydratation gilt dies nicht.
- Es gibt neue Codes (U62.0-!) zur Darstellung von zytogenetischen und molekulargenetischen Differenzierung bei lymphatischem, blutbildendem und verwandtem Gewebe (D47.7), z.B. CHIP / CCUS
CHOP 2025
Jedes Jahr wird der schweizerische CHOP-Katalog ergänzt. Für die AIM gibt es folgende Veränderungen:
In-vitro-Aufbereitung des hämatopoetischen Stammzelltransplantats, mittels Gentherapie kann nun neu abgebildet werden, mit zusätzlichen Informationen, ob mittels viralen Vektor, mittels CRISPR/Cas9 Geneditierung oder mittels sonstiger Gentherapie. (41.0C.4-)
Endoskopische Behandlung von Magenblutungen können neu differenziert werden mit Ligaturen von Fundusvarizen und Magenvarizen. (44.43.2.-, 44.49.-, 44.91)
Die Palliativmedizinische Komplexbehandlung wurde überarbeitet und mit neuen Mindestmerkmalen und Berechnungsbeispielen (4-6 Tage) versehen. Es gibt nun Codes ausserhalb und in einer eigenständigen spezialisierten Palliative Care Station. (93.8A.2.-, 93.8B.1-, 93.8B.2-)
Den Schweregrad der Anorexia nervosa kann nun mit CHOP ergänzt werden (da es keine entsprechenden ICD-10-Codes gibt). Dieser wird pro Aufenthalt einmal erfasst, basierend auf dem tiefsten gemessenen BMI während des gesamten Behandlungsaufenthalts.
Unterschieden wird ein BMI unter 14 und BMI zwischen 18.5 und 14, oder bei Kindern zwischen der 5.- und 0.3 Perzentile oder unter 0.3 Perzentile. (94.A1.1-)
Bei onkologischen Therapien kann neu die Hyperthermie (Oberflächen-, Tiefenh.) abgebildet werden (99.85.-)
DRG / Fallpauschalenkatalog
Schwerpunkte bei den diesjährigen DRG-Veränderungen liegen bei der Kindermedizin, Gynäkologie, Hochaufwändige Fälle, Paraplegiologie, Palliativmedizin und Zu- und Abschlagskalkulationen.
- Die CAR-T-Zell Therapie bei Lymphomen erhält eine eigene DRG A20Z.
- Tumorboardbesprechung kann in bestimmten Kombinationen DRG-relevant sein
- Zerebralparesen (G80.-) wurden in 5 DRGs, v.h. in Kombination mit chirurgischen Eingriffen, aufgewertet
- Die Diagnose Para-/Tetraplegie wurde in mehreren DRGs aufgewertet und in Prä-MDCs als Splitkriterium aufgenommen
- Umbau der Prä-MDC Palliativmedizin
- Umbau B76A mit Kriterium Video-EEG ab 120 h
- Neues Split-Kriterium bei Morbus Parkinson mit «Ersteinstellung Levodopa-Arzneimittelpumpe» CHOP 99.2B.12
- Pneumologische Erkrankungen von DRG E65 und E75 wurden zusammengelegt und gleichgestellt. Neu gibt es E64D. Gestrichen wurden E77D, E77E, E86D.
- IPS/IMC Splitkriterien bei G12A ist neu >130/119 resp. >130/184 Aufwandspunkte
- Hauptdiagnosen E87.1 Hyponatriämie und E22.2 Syndrom der inadäquaten Sekretion von Adiuretin gruppierten in verschiedene DRGs, nun wurde E87.1 in Basis DRG K64 Endokrinopathien aufgenommen.
Zusatzentgelte
neu auf der Liste:
ZE | Wirkstoff | Medikamente |
ZE-2025-211 | Andexanet alfa | Ondexxya |
ZE-2025-230 | Bezlotoxumab | Zinplava |
ZE-2025-225 | Capmatinib | Tabrecta |
ZE-2025-236 | Delandistrogene Moxeparvovec | Elevidys |
ZE-2025-223 | Durvalumab | Imfinzi |
ZE-2025-224 | Elexacaftor, Tezacaftor, Uvacaftor, CTK | Trikafta, Kaftrio |
ZE-2025-229 | Emicizumab | Hemlibra |
ZE-2025-243 | Etranacogene dezaparvovec | Hemgenix |
ZE-2025-242 | Exagamglogene autotemcel | Casgevy |
ZE-2025-237 | Gilteritinib | Xospata |
ZE-2025-234 | Glofitamab | Columvi |
ZE-2025-231 | Idarucizumab | Praxbind |
ZE-2025-235 | Mosunetuzumab | Lunsumio |
ZE-2025-240 | Nirsevimab | Beyfortus |
ZE-2025-226 | Pemigatinib | Pemazyre |
ZE-2025-238 | Polatuzumab vedotin | Polivy |
ZE-2025-222 | Ponatinib | Iclusig |
ZE-2025-241 | Tabelecleucel | Ebvallo |
ZE-2025-232 | Tafamidis | Vyndaqel |
ZE-2025-220 | Tagraxofusp | Elzonris |
ZE-2025-239 | Talquetamab | Talvey |
ZE-2025-227 | Tebentafusp | Kimmtrak |
- Weitere ZE wurden zusammengefasst
- Altersbeschränkung bei Voriconazol wurde gelöscht
- Unterste Dosisklassen wurden bei 3 ZE gelöscht
- Etablierung von Kinderdosisklassen bei 3 ZE
Anhang I – Neue ICD-10-Codes
- Sepsis: Einführung neuer 5-Steller, um Sepsis durch Viren, Pilze und Protozoen spezifischer kodieren zu können. Sowie zusätzlich Einführung neuer sekundärer Schlüsselnummern, um den zeitlichen Bezug einer Sepsis zur stationären Krankenhausaufnahme spezifisch kodieren zu können.
Sepsis (durch) (bei):
Aspergillus (B44.70)
Blastomyces (B40.70)
Coccidioides (B38.70)
Cryptococcus (B45.70)
Histoplasma capsulatum (B39.30)
Mucorales (B46.40)
Paracoccidioides (B41.70)
Pilze o.n.A. (B48.80)
Protozoen o.n.A. (B60.80)
Sporothrix (B42.70)
Viren o.n.A. (B34.80)
U69.80! Nicht-nosokomiale Sepsis
U69.81! Nosokomiale Sepsis
U69.82! Sepsis mit unklarem Zeitpunkt des Beginns mit Bezug zur Krankenhausaufnahme
U69.83! Nicht-nosokomialer septischer Schock
U69.84! Nosokomialer septischer Schock
U69.85! Septischer Schock mit unklarem Zeitpunkt des Beginns mit Bezug zur Krankenhausaufnahme
- Diabetes mellitus: Einführung einer neuen sekundären Schlüsselnummer zur spezifischen Kodierung einer Insulinresistenz bei Diabetes mellitus, Typ 1, bei Personen von 18 Jahren und älter.
Hypoglykämie: Einführung neuer sekundärer Schlüsselnummern zur spezifischen Kodierung des Schweregrades einer Hypoglykämie und des Vorliegens einer Hypoglykämiewahrnehmungsstörung bei Diabetes mellitus.
U69.72! Schwere Hypoglykämie ohne Koma
U69.73! Hypoglykämisches Koma bei Diabetes mellitus
U69.74! Hypoglykämiewahrnehmungsstörung bei Diabetes mellitus
U69.75! Insulinresistenz bei Diabetes mellitus, Typ 1, bei Personen von 18 Jahren und älter
- Demenz: Einführung neuer sekundärer Schlüsselnummern (Symptomspezifikatoren) in Anlehnung an die ICD-11, um vorliegende psychische und Verhaltensstörungen bei Demenz spezifisch kodieren zu können. (v.a. wenn F03 selber nicht in der CCL-Matrix ist)
U63.0! Psychotische Symptome bei Demenz
U63.1! Affektive Symptome bei Demenz
U63.2! Angstsymptome bei Demenz
U63.3! Apathie bei Demenz
U63.4! Agitation oder Aggression bei Demenz
U63.5! Enthemmung bei Demenz
U63.6! Wanderverhalten bei Demenz
- Asthma bronchiale: Einführung neuer 5-Steller, um den Kontrollstatus und Schweregrad des Asthmas bronchiale spezifisch kodieren zu können.
J45.01 Vorwiegend allergisches Asthma bronchiale, als teilweise kontrolliert
J45.11 Nichtallergisches Asthma bronchiale, teilweise kontrolliert und nicht schwer
J45.81 Mischformen des Asthma bronchiale, teilweise kontrolliert und nicht schwer
J45.91 Asthma bronchiale, teilweise kontrolliert und nicht schwer
J45.02 Vorwiegend allergisches Asthma bronchiale, unkontrolliert und nicht schwer
J45.12 Nichtallergisches Asthma bronchiale, unkontrolliert und nicht schwer
J45.82 Mischformen des Asthma bronchiale, unkontrolliert und nicht schwer
J45.92 Asthma bronchiale, als unkontrolliert und nicht schwer bezeichnet
J45.03 Vorwiegend allergisches Asthma bronchiale, gut kontrolliert und schwer
J45.13 Nichtallergisches Asthma bronchiale, gut kontrolliert und schwer
J45.83 Mischformen des Asthma bronchiale, gut kontrolliert und schwer
J45.93 Asthma bronchiale, als gut kontrolliert und schwer bezeichnet
J45.04 Vorwiegend allergisches Asthma bronchiale, teilweise kontrolliert und schwer
J45.14 Nichtallergisches Asthma bronchiale, teilweise kontrolliert und schwer
J45.84 Mischformen des Asthma bronchiale, teilweise kontrolliert und schwer
J45.94 Asthma bronchiale, teilweise kontrolliert und schwer
J45.05 Vorwiegend allergisches Asthma bronchiale, unkontrolliert und schwer
J45.15 Nichtallergisches Asthma bronchiale, unkontrolliert und schwer
J45.85 Mischformen des Asthma bronchiale, unkontrolliert und schwer
J45.95 Asthma bronchiale, unkontrolliert und schwer
- Akutes Atemnotsyndrom: Einführung neuer 5-Steller, um das akute Atemnotsyndrom bei Kindern und Jugendlichen spezifisch kodieren zu können.
J80.04 Mildes akutes Atemnotsyndrom des Kindes und Jugendlichen [ARDS]
J80.05 Moderates akutes Atemnotsyndrom des Kindes und Jugendlichen [ARDS]
J80.06 Schweres akutes Atemnotsyndrom des Kindes und Jugendlichen [ARDS]
- Myokardinfarkt: Einführung neuer 5-Steller, um eine Differenzierung von akuten subendokardialen Myokardinfarkten in Typ-1- und Typ-2-Infarkte gemäß Ätiologie vornehmen zu können.
I21.40 Akuter subendokardialer Myokardinfarkt, Typ-1-Infarkt
I21.41 Akuter subendokardialer Myokardinfarkt, Typ-2-Infarkt
I21.48 Sonstiger und nicht näher bezeichneter akuter subendokardialer Myokardinfarkt
- Pulmonale Hypertonie: Einführung neuer 5-Steller, um eine leitliniengerechte Differenzierung der pulmonalen Hypertonie vornehmen zu können.
In CCL-Matrix aufgenommen:
I27.00 Idiopathische und hereditäre pulmonale arterielle Hypertonie [IPAH und HPAH]
I27.01 Pulmonale arterielle Hypertonie assoziiert mit angeborenem Herzfehler, Krankheit des Bindegewebes und portaler Hypertension [APAH]
I27.02 Pulmonale arterielle Hypertonie induziert durch Arzneimittel, Droge, Toxin und Strahlung [DPAH]
I27.08 Sonstige primäre pulmonale Hypertonie, Pulmonale venookklusive Krankheit [PVOD]
Nicht in CCL-Matrix aufgenommen:
I27.1 Kyphoskoliotische Herzkrankheit
I27.20 Pulmonale Hypertonie bei chronischer Thromboembolie
I27.21 Pulmonale Hypertonie bei Linksherzerkrankung
I27.22 Pulmonale Hypertonie bei Lungenkrankheit und Hypoxie
I27.28 Sonstige näher bezeichnete sekundäre pulmonale Hypertonie
[1] 12 – Versionswechsel - SGAIM - SSMIG - SSGIM
[2] BfS = Bundesamt für Statistik
[3] KTR = Kostenträgerrechnung
[4] Weitere Infos siehe weiterer Blog-Eintrag
[5] ausserhalb der geriatrischen Akutrehabilitation, der fachübergreifenden Frührehabilitation, der neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation, der palliativmedizinischen Komplexbehandlung, der Rehabilitation oder der Psychiatrie
[6] Die letzten 2 Jahre war die ICD-10-Version von 2022 gültig
[7] IPAH = idiopathische pulmonale arterielle Hypertonie
HPAH = hereditäre pulmonale arterielle Hypertonie
APAH = Pulmonale arterielle Hypertonie assoziiert mit angeborenem Herzfehler, Krankheit des Bindegewebes und portaler Hypertension
DPAH = Pulmonale arterielle Hypertonie induziert durch Arzneimittel, Droge, Toxin und Strahlung
PVOD = Pulmonale venookklusive Krankheit