Die wichtigsten Meilensteine zum Facharzttitel für Allgemeine Innere Medizin
- eidg. oder anerkanntes ausländisches Arztdiplom
- Mindestens 5 Jahre Weiterbildung
- 3 Jahre Allgemeine Innere Medizin (Basisweiterbildung):
- Mindestens 2 Jahre stationäre Allgemeine Innere Medizin und mindestens 6 Monate ambulante Allgemeine Innere Medizin (Kategorie I, II III, IV oder V), vorzugsweise Praxisassistenz.
- Mindestens 1 Jahr an einer allgemeininternistischen Klinik der Kategorie A oder an einer medizinischen Poliklinik der Kategorie I. Dieses Jahr verringert sich auf 9 Monate, wenn 3 Monate Notfallmedizin an Weiterbildungsstätten der Kategorie IV absolviert werden.
- 2 Jahre individuell wählbare Module (Aufbauweiterbildung) zur Komplettierung der Weiterbildung zum Spitalinternisten oder Hausarzt (gegenseitige Durchlässigkeit).
- 3 Jahre Allgemeine Innere Medizin (Basisweiterbildung):
- Mindestens 3 Monate Weiterbildung an einer anerkannten Notfallstation (Kategorie IV) oder an einer anerkannten internistischen oder interdisziplinären Notfallstation
- Facharztprüfung (schriftlich, nach Abschluss Basisweiterbildung empfohlen, www.sgaim.ch/egim)
- Publikation einer wissenschaftlichen Arbeit (peer-reviewed) im Bereich der Medizin (einschliesslich Biomedizin) als Autor oder Co-Autor in einer Fachzeitschrift oder akzeptierte Dissertation (→ siehe SIWF-Merkblätter „Was bedeutet «peer-reviewed» bei einer wissenschaftlichen Publikation?“ bzw. „Wann gilt eine ausländische «Dissertation» als «Wissenschaftliche Arbeit»?).
- Besuch eines anerkannten Kurses in Notfallmedizin (siehe offizielle Liste SGAIM).
- Nationale und internationale, von SGAIM anerkannte Weiter- bzw. Fortbildungskurse in Allgemeiner Innerer Medizin/Hausarztmedizin im Umfang von 24 Credits (siehe offizielle Liste SGAIM).
- Nachweis der erfüllten Bedingungen für den Fähigkeitsausweis POCUS (Point-of-Care-Ultraschall) mit der Komponente 1 (Basis Notfall Sonographie; Bestätigung der SGUM)
Gut zu wissen
- Arbeitsbasierte Assessments (AbA), Mini-CEX und DOPS (mind. vier pro Jahr, siehe Website SIWF)
- Fortlaufende Führung des persönlichen E-Logbuchs (Interventionen, SIWF/FMH- Zeugnisse, Evaluationsgespräche, Prüfungen, Arbeiten, Kurse, AbA)
- Mindestens 18 Monate müssen an einer anerkannten Weiterbildungsstätte in der Schweiz absolviert werden
- Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine weitgehende Anerkennung ausländischer Weiterbildung möglich (→ siehe SIWF-Merkblatt „Auslegung von Art. 33 der Weiterbildungsordnung (WBO) «Anerkennung ausländischer Weiterbildung»)
- Die gesamte Weiterbildung kann in Teilzeit absolviert werden (→ siehe SIWF Merkblatt „Auslegung von Art. 32 WBO (Teilzeit).
Rechtlich relevant sind die Bestimmungen der Weiterbildungsordnung des SIWF sowie des Weiterbildungsprogramms für die Fachärztin oder den Facharzt für Allgemeine Innere Medizin (vgl. Website SIWF). Bei Fragen zum Weiterbildungsprogramm AIM wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des SIWF (info@; 031 503 06 00). siwf.ch