Fortbildungsprogramm AIM
Nach Erwerb des Facharzttitels sind alle berufstätigen Ärztinnen und Ärzte zur permanenten Fortbildung verpflichtet, solange sie in der Schweiz eine ärztliche Tätigkeit ausüben. Umfang und Modalitäten der Fortbildung in der AIM regelt das Fortbildungsprogramm.
Ein überarbeitetes Fortbildungsprogramm für die Allgemeine Innere Medizin (AIM) ist am 1. Januar 2024 in Kraft. Der Fortbildungskommission ist es ein wichtiges Anliegen, die Mitglieder zu motivieren, zahlreiche Themengebiete und Fortbildungsformen aktiv zu absolvieren und fachlich möglichst breit zu bleiben. Virtuelle Fortbildungen sind eine sehr gute Ergänzung im Portfolio, sollten aber eben auch nicht die einzige Form der Fortbildung sein. Als pandemiebedingte Sonderlösung konnten anerkannte Live-Stream-Fortbildungen vorübergehend ausnahmsweise vollumfänglich als Kernfortbildung angerechnet werden. Die Anschlusslösung sieht vor, dass anerkannte Live-Stream-Fortbildungen bis zu 12 Credits pro Jahr als Kernfortbildung anrechenbar sind. Darüber hinaus können bis zu 25 Fortbildungsstunden pro Jahr in Form von Livestream als erweiterte Credits angerechnet werden. Das revidierte Fortbildungsprogramm ist in weiteren Punkten angepasst bzw. präzisiert worden: Standardisierte Kurse in Notfallmedizin sind automatisch anerkannt, während Fortbildungsveranstaltungen von SIWF-anerkannten Weiterbildungsstätten nur noch in den Fachgebieten AIM und Geriatrie automatisch anerkannt sind. Bei der Creditvergabe sind die Ausschlusskriterien überarbeitet und in separaten Ausführungsbestimmungen festgehalten worden. Bei allgemeininternistischen Fortbildungen sind neu teilweise auch nicht-fachspezifische Anteile anrechenbar.