Ich möchte meine Mitgliedschaft bei der SGAIM kündigen. Was muss ich tun?
Ein Austritt aus der SGAIM ist grundsätzlich jederzeit im laufenden Jahr möglich. Wir benötigen von Ihnen aber eine kurze schriftliche Kündigung per Post oder per Mail.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass der Austritt aus der/n jeweiligen Organisation/en (SGAIM, mfe oder regionale Verbände) ab Eingang der Austrittsbenachrichtigung gilt.
Jede Organisation bestätigt Ihnen den Austritt separat und stellt Ihnen für das laufende Jahr eine entsprechende Rechnung gemäss Statuten aus.