Häufige Fragen zur Mitgliederrechnung der SGAIM
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Mitgliederkategorien und -beiträge (Stand 2018)
Ordentliches Mitglied:
Ärztinnen und Ärzte mit dem Facharzttitel Allgemeine Innere Medizin
CHF 350.00/Jahr
Ärztinnen und Ärzte, welche einem Teilzeitpensum von bis zu 50 Prozent nachgehen, wird der Beitrag um 50 Prozent reduziert.
Ausserordentliches Mitglied:
Ärztinnen und Ärzte, die in der Weiterbildung stehen, den Facharzttitel Allgemeine Innere Medizin aber noch nicht erworben haben / Mitglieder, die ihre berufliche Tätigkeit aufgegeben haben
CHF 175.00/Jahr
Registrierte Mitglieder «Junge Hausärztinnen und -ärzte Schweiz (JHaS)» und «Swiss Young Internists (SYI)»: gratis*
* Die Beitragsfreiheit endet mit der Mitgliedschaft bei JHaS oder bei SYI oder spätestens ein Jahr nach der Facharztprüfung.
Beendigung der Mitgliedschaft (Artikel 9 der Statuten)
1 Die Mitgliedschaft wird durch Tod, Austritt oder Ausschluss beendet.
2 Der Austritt ist jederzeit möglich. Eine Austrittserklärung muss schriftlich an die Geschäftsstelle gerichtet werden.
3 Der Vorstand kann ein Vereinsmitglied ausschliessen, wenn es
a. die Vereinsstatuten in schwerwiegender Weise verletzt;
b. seinen finanziellen Verpflichtungen nach zweimaliger schriftlicher Mahnung nicht nachkommt.
4 Dem ausgeschlossenen Vereinsmitglied steht das Recht auf Rekurs an die nächste Delegiertenversammlung zu. Der Rekurs ist innert 30 Tagen nach Zustellung des Ausschlussentscheides mit eingeschriebenem Brief an die Geschäftsstelle zuhanden der Delegiertenversammlung zu richten; diese entscheidet endgültig.
5 Der Ausschluss wegen Nichtbezahlung des Mitgliederbeitrages oder von Sonderbeiträgen kann nicht mit Rekurs angefochten werden.