MitgliederFormular für Mutation und Änderungen

Häufige Fragen zur Mitgliederrechnung der SGAIM

Ich werde pensioniert und gebe meine Berufstätigkeit auf. Muss ich bei der SGAIM austreten?


Die SGAIM dankt Ihnen für Ihre langjährige Mitgliedschaft und Ihre bisherige Treue zur Fachgesellschaft.

Wir laden Sie gerne ein, der SGAIM auch nach Ihrer Pensionierung als ausserordentliches Mitglied verbunden zu bleiben.


Der reduzierte Mitgliederbeitrag beträgt 175 Franken pro Jahr (statt 350 Franken für ordentliche, berufstätige Mitglieder).

 

Als ausserordentliches Mitglied profieren Sie von Dienstleistungen und Rabatten für Mitglieder. Ausserordentliche Mitglieder verfügen aber über kein aktives und passives Stimm- und Wahlrecht.

 

Bei einem Austritt aus der SGAIM, stellen wir Ihnen für das laufende Jahr eine Rechnung pro rata des ordentlichen Jahresbeitrags aus.

Ich war bei den Vorgängerorganisationen (SGIM oder SGAM) Freimitglied und habe keinen Mitgliederbeitrag bezahlt. Muss ich bei der SGAIM einen Beitrag bezahlen?


Im Gegensatz zu den Vorgängerorganisationen kennt die SGAIM keine Freimitgliedschaft mehr.
Sämtliche Mitglieder sind beitragspflichtig. Ehemalige Freimitglieder von SGIM und SGAM haben neu den Status als ausserordentliche Mitglieder und bezahlen einen Jahresbeitrag von 175 Franken.

 

Dies hat der Vorstand im Februar 2016 entschieden und im offiziellen Publikationsorgan «Primary and Hospital Care» veröffentlicht: https://primary-hospital-care.ch/de/resource/jf/journal/file/download/article/phc-d.2016.01202/pc-d-01202.pdf/

 

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Solidarität.

Ich arbeite nur Teilzeit. Muss ich trotzdem den gesamten Mitgliederbeitrag bezahlen?

 

Wenn Sie 50 Prozent oder weniger arbeiten, können Sie uns dies über das Mutationsformular auf unserer Webseite (siehe unten) melden. Sie erhalten von uns dann eine neue Rechnung mit dem reduzierten Mitgliedsbeitrag (175 Franken statt 350 Franken).


Dafür benötigen wir aber entweder einen Nachweis Ihres Arbeitgebers mit Angabe des Anstellungsgrades (Vertrag oder Bestätigung der Firma) oder bei Selbständigkeit einen Nachweis, dass Ihnen die FMH bereits einen reduzierten Mitgliederbeitrag gewährt.

 

Diese Nachweise sind alle drei Jahre neu einzureichen.

Ich arbeite im Moment krankheitsbedingt nicht mehr oder nur noch Teilzeit. Muss ich trotzdem den gesamten Mitgliederbeitrag bezahlen?

 

Sie können ebenfalls einen reduzierten Mitgliedsbeitrag (175 Franken statt 350 Franken) beantragen.

Dafür reicht eine Meldung über unser Mutationsformular auf unserer Webseite oder eine E-Mail an info@STOP-SPAM.sgaim.ch mit kurzer Begründung.

 

Bei unverändertem Gesundheitszustand muss die Meldung jedes Jahr aufs Neue erfolgen. Ansonsten wird automatisch der volle Beitrag in Rechnung gestellt.

Ich möchte meine Mitgliedschaft bei der SGAIM kündigen. Was muss ich tun?

 

Ein Austritt aus der SGAIM ist grundsätzlich jederzeit im laufenden Jahr möglich. Wir benötigen von Ihnen aber eine kurze schriftliche Kündigung per Post oder per Mail.

 

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass der Austritt aus der/n jeweiligen Organisation/en (SGAIM, mfe oder regionale Verbände) ab Eingang der Austrittsbenachrichtigung gilt.


Jede Organisation bestätigt Ihnen den Austritt separat und stellt Ihnen für das laufende Jahr eine entsprechende Rechnung gemäss Statuten aus.

Ich habe meine Adresse gewechselt und benötige eine neue Rechnung. Wie kann ich eine neue Rechnung mit der richtigen Adresse erhalten?

 

Sie können jederzeit Adressänderungen über unser Mutationsformular auf unserer Webseite vornehmen (siehe unten).

 

Sollten Sie zusätzlich eine neue Rechnung mit der neuen Adresse benötigen, bitten wir Sie dies im Bemerkungsfeld festzuhalten.

Melden Sie uns Ihre Änderungen mit diesem Formular!

Ihre GLN-Nr. finden Sie im "Medizinalberuferegister" des Bundes >

Mitgliederkategorien und -beiträge (Stand 2018)

Ordentliches Mitglied:

Ärztinnen und Ärzte mit dem Facharzttitel Allgemeine Innere Medizin 

CHF 350.00/Jahr

 

Ärztinnen und Ärzte, welche einem Teilzeitpensum von bis zu 50 Prozent nachgehen, wird der Beitrag um 50 Prozent reduziert.

 

Ausserordentliches Mitglied:

Ärztinnen und Ärzte, die in der Weiterbildung stehen, den Facharzttitel Allgemeine Innere Medizin aber noch nicht erworben haben / Mitglieder, die ihre berufliche Tätigkeit aufgegeben haben

CHF 175.00/Jahr

 

Registrierte Mitglieder «Junge Hausärztinnen und -ärzte Schweiz (JHaS)» und «Swiss Young Internists (SYI)»: gratis*

 

* Die Beitragsfreiheit endet mit der Mitgliedschaft bei JHaS oder bei SYI oder spätestens ein Jahr nach der Facharztprüfung.

 

Beendigung der Mitgliedschaft (Artikel 9 der Statuten)

 

1 Die Mitgliedschaft wird durch Tod, Austritt oder Ausschluss beendet.


2 Der Austritt ist jederzeit möglich. Eine Austrittserklärung muss schriftlich an die Geschäftsstelle gerichtet werden.


3 Der Vorstand kann ein Vereinsmitglied ausschliessen, wenn es

a. die Vereinsstatuten in schwerwiegender Weise verletzt;

b. seinen finanziellen Verpflichtungen nach zweimaliger schriftlicher Mahnung nicht nachkommt.

 

4 Dem ausgeschlossenen Vereinsmitglied steht das Recht auf Rekurs an die nächste Delegiertenversammlung zu. Der Rekurs ist innert 30 Tagen nach Zustellung des Ausschlussentscheides mit eingeschriebenem Brief an die Geschäftsstelle zuhanden der Delegiertenversammlung zu richten; diese entscheidet endgültig.


5 Der Ausschluss wegen Nichtbezahlung des Mitgliederbeitrages oder von Sonderbeiträgen kann nicht mit Rekurs angefochten werden.