Weiter- und Fortbildungskurse
Eine Bedingung für die Verleihung des Facharzttitels Allgemeine Innere Medizin ist die Teilnahme an nationalen und internationalen, von der SGAIM anerkannten Weiter- bzw. Fortbildungskursen in Allgemeiner Innerer Medizin/Hausarztmedizin im Umfang von 24 Credits.
Seit dem 1. Januar 2016 sind ausschliesslich die folgenden Weiter- und Fortbildungskurse anerkannt (auch Livestreaming-Teilnahme):
- Frühjahrskongresse der SGAIM
- Herbstkongresse der SGAIM
- Fortbildungstagungen des Kollegiums für Hausarztmedizin (KHM, CMPR)
- Jahreskongresse Junge Haus- und KinderärztInnen (JHaS)
- American College of Physicians Internal Medicine Meeting (ACP)
- European Congress of Internal Medicine der European Federation of Internal Medicine (EFIM)
- WONCA Europe Conference
Die Besuche dieser Kurse sind mit Teilnahmebestätigungen zu dokumentieren, welche dem Gesuch um Erteilung des Facharzttitels beim SIWF beizulegen sind.
Für Fort- und Weiterbildungskurse, die vor dem 31.12.2015 besucht worden sind, gelten folgende Regelungen:
Inhalt: Allgemeine Innere Medizin und/oder Hausarztmedizin
Umfang: 24 Credits (ganztägig, mind. 6 Credits/Stunden pro Tag)
Die Kurse müssen von der SGAM/SGIM/SGAIM akkreditiert worden sein. Nicht angerechnet werden technische Kurse (z.B. Sonographie, Rehakurse etc.).
COVID-19 und abgesagte Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen
Wer sämtliche Bedingungen zum Erwerb des Facharzttitels bis Ende Juni 2021 erfüllt, ist vom Nachweis der 24 Credits gemäss Ziffer 2.4.4 des Weiterbildungsprogramms Allgemeine Innere Medizin befreit. So lautet die Praxis der Titelkommission Allgemeine Innere Medizin bezüglich der abgesagten Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen. Mehr über die Notstandsregelung des SIWF erfahren Sie hier.